AGB


1. Allgemeines
Die Firma CIDCOM Werbeagentur GmbH wird im folgenden als Agentur, der Vertragspartner als Kunde bezeichnet.
Die Geschäftsbedingungen der Agentur gelten für alle Vereinbarungen, die zwischen Agentur und Kunden abgeschlossen werden.
Sollten einzelne Bestimmungen rechtsunwirksam sein, berührt dies die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht. In diesem Fall ist die unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die dieser Bestimmung dem Sinn und Zweck nach am nächsten kommt.

2. Vertragsabschluß
Der Agenturvertrag gilt dann als geschlossen, wenn der Kunde den Vertrag unterzeichnet hat und damit auch die AGB der Agentur anerkannt hat. Schriftliche Anbote der Agentur sind 14 Tage gültig und müssen vom Kunden schriftlich angenommen werden, mit Annahme des Anbots werden die AGB der Agentur anerkannt. Nachträgliche Änderungen bzw. Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

3. Pflichten der Agentur
Die Agentur verpflichtet sich, die ihr übertragenen Arbeiten mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes durchzuführen und die Interessen des Kunden nach besten Kräften wahrzunehmen.
Die Agentur ist verantwortlich für die vertragsgemäße Ausführung der erteilten Aufträge und haftet dem Kunden für das sorgfaltswidrige Verhalten ihrer Mitarbeiter.
Für die Ausführung der Leistungen durch Fremdfirmen haftet die Agentur nicht.
Des weiteren übernimmt die Agentur keine Haftung für alle urheber-, wettbewerbs- und werberechtlichen Fragen. In die Vereinbarung kann jedoch die Verpflichtung der Agentur, die Werbemittel auf ihre urheber-, wettbewerbs- und werberechtliche Unbedenklichkeit sowie die dem Produkt selbst zugeschriebenen Eigenschaften auf ausdrücklichen Wunsch und Rechnung des Kunden überprüfen zu lassen, schriftlich aufgenommen werden.

4. Pflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, der Agentur alle für die Leistungen der Agentur wesentlichen Informationen und Daten zur Verfügung zu stellen. Alle Leistungen der Agentur, die nicht ausdrücklich im Agenturvertrag bzw. im Anbot genannt sind und durch das vereinbarte Honorar nicht abgegolten sind, sind vom Kunden gesondert zu honorieren.
Der Kunde verpflichtet sich weiters, sämtliche Barauslagen und Unkosten, die durch Zusatzwünsche des Kunden entstehen, zu begleichen, wobei die Agentur den Selbstkostenpreis, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer verrechnet. Dies gilt im besonderen für Fracht- und Portokosten, Botentransporte und Zollabfertigungen sowie Reisen, die auf Wunsch des Kunden durchgeführt werden oder für die Produktionsaufgaben erforderlich sind. Darüber hinaus verpflichtet sich der Kunde, die voraussichtlich entstehenden Fracht- und Portokosten und Zollabfertigungen im voraus zu begleichen.

5. Honorare
Die Leistungen des Kunden, wie in der Leistungsübersicht des Agenturvertrages dargestellt, werden auf Basis der dort genannten Berechnungsgrundlage honoriert. Ergibt sich eine Veränderung der Kostensituation ist die Agentur berechtigt, die Berechnungsgrundlage anzupassen. Vereinbarungsgemäß gilt der Verbraucherpreisindex 1986 als Grundlage einer Anpassung, wobei der Monat der Unterzeichnung des Agenturvertrages als Basismonat gilt. Alle Honorare und Vergütungen verstehen sich zuzüglich der Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe.
Rechnungen und Belastungsanzeigen der Agentur sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Verzugszinsen in Höhe von derzeit 12 % p.a. sowie die Kosten der Mahnung und Inkassogebühren verrechnet. Die Agentur ist berechtigt, die Ausführung von übernommenen Arbeiten bis zur Bezahlung von offenen Rechnungen zurückzustellen.
Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen der Agentur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
Im Falle eines Zahlungsverzuges ist die Agentur berechtigt, die Nutzung von Leistungen, die vom Kunden nicht innerhalb der vereinbarten Frist bezahlt wurden, zu untersagen.

6. Präsentationen
Für die Teilnahme an Präsentationen steht der Agentur ein angemessenes Entgelt zu, das zumindest den gesamten Personal- und Sachaufwand der Agentur für die Präsentation sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen deckt. Kommt es nach der Präsentation nicht zu einer Auftragserteilung, bleiben alle Leistungen der Agentur, insbesondere die Präsentationsunterlagen, im Eigentum der Agentur. Der Kunde ist in diesem Fall nicht berechtigt, diese in welcher Form immer- zu nutzen.
Werden die im Zuge einer Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte für die Lösung von Kommunikationsaufgaben nicht in von der Agentur gestalteten Werbemitteln verwertet, ist die Agentur berechtigt, die präsentierten Ideen und Konzepte anderweitig zu verwenden.
Eine Weitergabe von Präsentationsunterlagen an Dritte oder deren Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Verwendung ist ohne ausdrückliche Zustimmung der Agentur nicht zulässig.

7. Urheber- und Leistungsschutzrechte
Sämtliche Nutzungsrechte gehen erst mit vollständiger Bezahlung des vereinbarten Entgelts auf den Kunden über. Mit Bezahlung des Entgelt sind alle Leistungen der Agentur für Planung, Gestaltung und Durchführung für die im Vertrag vorgesehenen Aufgaben abgegolten und alle übertragbaren urheberrechtlichen Verwertungs- und Leistungsschutzrechte an den Arbeiten der Agentur für die Vertragsdauer auf den Kunden übertragen. Die Agentur gewährleistet insbesondere, daß ihre Mitarbeiter keine Forderungen welcher Art auch immer aus urheberrechtlichen Ansprüchen gegen den Kunden stellen und hält den Kunden diesbezüglich schad- und klaglos.
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, daß die Verwertung der Agenturleistungen nur zu den Zwecken der im Agenturvertrag oder im Anbot genannten Werbemaßnahmen des Kunden zulässig ist und eine darüber hinaus gehende Verwertung nicht gestattet ist. Die Einräumung der Verwertungsrechte gilt zeitlich beschränkt auf die Dauer des Vertrages, sofern nichts anderes vereinbart, und räumlich beschränkt auf das Inland.
Soweit dem nicht Rechte von Dritten entgegenstehen, ist der Kunde auch nach Ablauf dieser Vereinbarung berechtigt, die von der Agentur gestalteten Werbemittel einzusetzen. In diesem Fall ist der Kunde jedoch verpflichtet, die Agentur schriftlich mindestens 4 Wochen vor der geplanten Verwendung davon in Kenntnis zu setzen und eine zusätzliche angemessene Vergütung in Höhe von 7,5 % des vom Kunden an die mit der Herstellung, Verbreitung bzw. Veröffentlichung der Werbemittel beauftragten Dritten gezahlten Entgelts zu zahlen.
Die Agentur übernimmt keinerlei Haftung für Mißbrauch von urheber- bzw. wettbewerbsrechtlich geschützten Werken und Leistungen durch Dritte.

8. Kennzeichnung
Die Agentur ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf als Agentur genannt zu werden und allenfalls auch den Urheber zu benennen, ohne daß dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch entsteht.

9. Genehmigung
Die Leistungen der Agentur (insbesondere Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Laserausdrucke von rein ausgeführten Dokumenten, Farbausdrucke und Farbproofs) sind vom Kunden zu überprüfen und binnen längstens 7 Werktagen schriftlich freizugeben. Der Kunde nimmt insbesondere zur Kenntnis, daß für die Farbechtheit von Entwürfen nicht garantiert werden kann. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten diese Leistungen als vom Kunden genehmigt.

10. Termine
Es obliegt der Agentur, die Terminkontrolle und das schriftliche Urgieren fälliger Termine durchzuführen. Die Nichteinhaltung von Terminen seitens der Agentur berechtigt den Kunden erst dann zur Geltendmachung der gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er der Agentur eine Nachfrist von mindestens 14 Tagen gesetzt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an die Agentur zu laufen. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Agentur. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse - insbesondere Verzögerungen bei Auftragnehmern und Drittleistern der Agentur oder des Kunden - entbinden die Agentur jedenfalls von der Einhaltung der vereinbarten Liefertermine.

11. Gewährleistung und Schadenersatz
Der Kunde hat allfällige Reklamationen innerhalb einer Frist von 7 Werktagen nach Leistung durch die Agentur schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Falle berechtigter und rechtzeitiger Reklamation steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung der Leistung bzw. Nachtrags des Fehlenden durch die Agentur zu.
Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere aus dem Titel des Verzugs, der Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluß, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mangelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Agentur beruhen.

12. Haftung
Für zur Bearbeitung überlassene Unterlagen des Kunden haftet die Agentur nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

13. Geheimhaltung
Die Agentur verpflichtet sich, alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Unternehmens des Kunden, die ihr für die Werbemaßnahmen zur Kenntnis gelangt sind, auch über die Dauer des Vertragsverhältnisses hinaus zu wahren. Diese Geheimhaltungspflicht wird auch auf die Mitarbeiter der Agentur überbunden.

14. Rechtsnachfolge
Sollte ein Vertragspartner in einer Rechtsnachfolge aufgehen, gilt als vereinbart, daß alle Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf den jeweiligen Rechtsnachfolger übergehen. Alle anderen Bestimmungen des Vertrages bleiben davon unberührt.

15. Anzuwendendes Recht
Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und der Agentur ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden.

16. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur.
Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar und unmittelbar zwischen der Agentur und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz der Agentur örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht vereinbart. Die Agentur ist jedoch auch berechtigt, ein anderes, für den Kunden zuständiges, Gericht anzurufen.

Wien, Oktober 2018

Impressum


Verpflichtende Angaben nach dem ECG
CIDCOM Werbeagentur GmbH
Geschäftsführer: Stephanos Berger
Wiedner Hauptstraße 78
1040 Wien

Tel: +43 (1) 406 48 14 – 0
Fax: +43 (1) 45 47 54 – 12
E-Mail: office@cidcom.at

Firmenbuchnummer: FN228744p
UID: ATU56699816
GLN: 9110016477565
Gerichtsstand: Handelsgericht Wien

 

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Nehmen Sie uns. Ernst.

Also ehrlich:
Unser schönes Loft liegt einfach gut. Und dass der 1er, 62er, 13A und die Badner Bahn direkt vor unserer Haustüre halten, ist auch kein Nachteil für gute Erreichbarkeit. Wir sollten hier auch noch erwähnen, dass unsere Kaffeemaschine besonders delikaten Latte Macchiatto, Espresso und Melange macht. Und wenn Sie den Heimweg auf einem unserer schicken Leih-Falträder antreten wollen, tun Sie es einfach. Denn Wiedersehen macht wirklich Freude.

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